Die Film- und Mediennachwuchsförderung Rheinland-Pfalz richtet sich an Studierende der gestalterisch-künstlerisch ausgerichteten medienpraktischen Studiengänge der Johannes-Gutenberg-Universität, der Hochschule Mainz und der Hochschule Trier.
Richtlinien und Regularien; Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland Pfalz und Hochschule Trier, Stand 3/2024
Gegenstand und Zweck
Gefördert werden gestalterische und künstlerische Abschlussarbeiten sowie Studien- und Entwicklungsprojekte, die im Bereich des Films, der Neuen Medien und medialer Installationen angesiedelt sind und an der Hochschule betreut werden. Die Antragstellung steht grundsätzlich allen Studierenden des Fachbereichs Gestaltung offen, um Interdisziplinarität zu fördern. Die Höhe der Förderung pro Antrag beträgt aufwandsbezogen zwischen 500 € und 3.000 €, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 5.000 €.
Zuständigkeit
Die Studienrichtung Intermedia Design führt das Förderprogramm an der Hochschule Trier durch und organisiert den gesamten Ablauf.
Antragstellung
Die Ausschreibung erfolgt zweimal jährlich jeweils zu Semesterbeginn. Neben formalen Angaben zu Antragstellenden und Vorhaben sind gefordert: Vorhabensbeschreibung, Portfolio, Zeitplan und Finanzierungsplan. Details siehe unten.
Beurteilung
Eine Fachjury aus Professor*innen und Mitarbeiter*innen aus den betreffenden Lehrgebieten entscheidet über die Dotierung der Anträge. Der Entscheid über Anträge erfolgt in der Regel in der fünften Unterrichtswoche. Die Jury bestimmt ihren Vorsitz. Der Vorsitz organisiert das Verfahren.
Kriterien
Zur Beurteilung der Anträge werden an allen beteiligten Hochschulen als Kriterien herangezogen und medienspezifisch bewertet:
Konzeptgüte – Ist das Vorhaben nachvollziehbar, konsistent und realisierbar? Ist es originell oder innovativ? Werden seine Ziele (fachlich, technisch, künstlerisch…) deutlich?
Fachlicher Anspruch – Ist das Niveau des Vorhabens angemessen hinsichtlich des Studienabschnittes des/der Antragsstellenden im Fachgebiet?
Machbarkeit – Ist eine fachliche Eignung des/der Antragstellenden gegeben? Sind Projektumfang und Zeitplan angemessen?
Relevanz – Hat das Vorhaben eine besondere Bedeutung, die über vergleichbare Arbeiten hinausgeht?
Vergabe
Die Studierenden werden nach Juryentscheid binnen weniger Tage über das Ergebnis informiert. Förderzusagen können von der Jury mit Auflagen versehen werden.
Förderung
Bewilligte Sachen werden von den betreuenden Dozenten über die Hochschule beschafft und den Geförderten im Rahmen einer Materialausleihe für den Projektzeitraum zur Verfügung gestellt. Gegenstände, die zur Erfüllung der Film- und Medienförderung erworben oder hergestellt werden, sind ausschließlich nur für diesen Zweck zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Die Hochschule ist Eigentümerin beschaffter Gegenstände, Hilfsmittel oder Software.
Dokumentation
Empfänger*innen verpflichten sich zur Einreichung einer kurzen Dokumentation mit Belegexemplar, Bildmaterial und Kurzbeschreibung zum Projektabschluss.
Förderhinweis
Bei Informationen der Öffentlichkeit über Maßnahmen aus der Film- und Medienförderung ist auf die Förderung durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit hinzuweisen. Auf allen örtlichen und überörtlichen Werbemitteln (Plakaten, Einladungskarten, Broschüren, Faltblättern etc.) ist ebenfalls auf die Förderung des Ministeriums hinzuweisen. Alle in Rheinland-Pfalz geförderten Projekte sollen ihre öffentliche Uraufführung in Rheinland-Pfalz haben. Jeder geförderte Film muss im Vor- oder Nachspann einen Hinweis auf die Förderung durch das Ministerium enthalten.
Hinweise zum Ablauf
Detaillierte, hochschulspezifische Hinweise zur Antragstellung finden Sie unten angefügt.
Ablauf und Antragstellung an der Hochschule Trier
Wie läuft das Verfahren ab? Wie bewerbe ich mich richtig? Worauf muss ich achten?
Aktueller Termin
Wintersemester 2024: Einreichung bis Freitag, den 22. November, um 8 Uhr.
Ablauf
- Antragsfristen liegen stets etwa in der 5. oder 6. Vorlesungswoche des Semesters. Die genauen Termine gehen allen Studierenden des Fachbereichs Gestaltung über den entsprechenden Emailverteiler zu.
- Lesen Sie sich sorgfältig die oben beschriebenen Richtlinien und Regularien durch.
- Erstellen Sie Ihren Projektantrag anhand der folgenden Gliederungsvorlage.
- Packen Sie Ihren Projektantrag in ein PDF oder eine .zip-Datei mit maximal 5 MB Größe.
- Beachten Sie dabei bitte die Dateinamenskonvention: Nachname_Vorname_Studiengangskürzel_Projekttitel.pdf
z. B. Müller_Michael_IMD_Bohutara.pdf
- Reichen Sie diese Unterlagen fristgerecht über das unten verlinkte Onlineformular ein.
- Sie erhalten im Anschluss an die Jurysitzung eine Mitteilung über das Ergebnis.
- Bei Erfolg besprechen Sie mit Ihrer/m Betreuer:in die Verausgabung der Mittel (siehe unten).
- Nach Projektabschluss befolgen Sie die Angaben zur Projektdokumentation und reichen diese ein (siehe unten).
Gliederung des Projektantrags
1. Deckblatt: Persönliche Angaben
Wir benötigen: Vor- und Nachname, Hochschul-Mailadresse, Studienrichtung, Titel des Projekts, Medium, Betreuer/in, Antragssumme.
2. Projektbeschreibung
Fassen Sie zunächst prägnant in einer 3-400 Zeichen langen Kurzbeschreibung das Projekt zusammen.
Eine ausführlichere Darstellung des Projekts geben Sie bitte in maximal drei Seiten Text plus Bildern. Gewünscht wird eine aussagekräftige Erläuterung in Wort und Bild. Schauen Sie sich die in den obigen Richtlinien genannten Kriterien an und machen Sie glaubhaft, dass Ihr Projekt förderungswürdig ist. Besprechen Sie sich ggfs. mit Ihrer/m Betreuer:in.
3. Portfolio
Die Jury möchte sich ein Bild über Ihre Kompetenzen machen, das beantragte Vorhaben zu realisieren. Bitte geben Sie dazu an, welche dafür relevanten Medienprojekte Sie in der Vergangenheit bereits realisiert haben und über welche Medienproduktionserfahrungen Sie bereits verfügen bzw. welche Lehrveranstaltungen Sie bisher besucht haben, auf die Sie sich bei der Umsetzung Ihres beantragten Projekts stützen können.
4. Zeit- und Finanzierungsplan
Erläutern Sie in kurzer Übersicht Ihren zeitlichen Produktionsplan. Im Falle einer Förderung stehen Ihnen die Mittel ca. 14 Tage nach Antragseinreichung zur Verfügung.
In einer Kostenaufstellung listen Sie bitte nachvollziehbare Angaben, für welche Zwecke die Förderung benötigt wird. Der beantragte Mindestbetrag für eine Förderung sind 500,- Euro.
Begründen Sie kurz, warum die zu finanzierenden Investitionen notwendig sind. Stellen Sie sicher, dass sie z.B. erforderliche Ausstattung und Material nicht bereits im Fachbereich vorhanden sind.
Vermeiden Sie Schätzungen, recherchieren Sie konkrete Preise und fügen Sie ggf. Unterlagen bei, aus denen die Kosten ersichtlich werden (Online-Warenkörbe, Kostenvoranschläge …).
Wichtig: Es können nur Sach- und Materialkosten gefördert werden, d. h. Material, welches dauerhaft angeschafft wird, sowie Verbrauchsgüter. Nicht gefördert werden können Personalkosten, wie Gagen und Honorare oder auch Verpflegungs- und Reisekosten.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt vollständig online über das folgende Formular.
Förderung durchführen
Ich habe eine Zusage erhalten! Wie kann ich nun loslegen? Worauf muss ich achten?
Die Fördermittel werden im regulären Hochschulhaushalt bereit gestellt. Daher ist eine Verausgabung durch Sie selbst (Auszahlung, Erstattung von Vorlagen o.ä.) als Studierende grundsätzlich nicht möglich. Die betreuende Lehrperson muss auf dem hochschulintern üblichen Weg die Bestellungen vorbereiten. Eine Schritt für Schritt-Anleitung finden Sie wie folgt:
Bestellungen & Anschaffungen
- WICHTIG: Nutzen Sie für jede schriftliche Kommunikation mit dem Sekretariat, Bestellungen u.a. das Kürzel, das Ihnen mit der Förderzusage für Ihr Projekt übermittelt wurde (Schema: Förderkürzel-Jahr-Semesterart-Nachname, z.B. MF-2024-SS-Müller). Das erleichtert Zuordnung und Suche.
- Besprechen sie zunächst das Ergebnis mit ihrer/m Betreuer/in. Sie / er kümmert sich dann mit Ihnen um den hochschulintern üblichen Bestellvorgang.
- Ihr/e Betreuer:in sendet bitte die Materialanforderung an das Sekretariat Intermedia Design, Frau Gabi Heinzelmann.
- Das Sekretariat gleicht die Materialanforderung nur rechnerisch mit der Bewilligung ab und leitet sie an die Haushaltsabteilung weiter. Dies wird Ihrer/m Betreuer:in bestätigt, der/die die Bestellung aufgeben kann.
- Die Lieferung erfolgt an die bei der Bestellung angegebene Hochschuladresse (Betreuer:in, Studiengang …).
- Kleinere Abweichungen vom eingereichten Finanzierungsplan (z.B. Beträge bis zu 10%, abweichende Artikel) müssen Sie nicht rückkoppeln. Bei umfangreicheren Änderungen gegenüber dem Finanzierungsplan senden Sie bitte eine Mail.
- Gegenstände, die zur Erfüllung der Film- und Medienförderung erworben oder hergestellt werden, sind ausschließlich nur für diesen Zweck zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Die Hochschule ist Eigentümerin beschaffter Gegenstände, Hilfsmittel oder Software. Beschaffte Gegenstände, Hilfsmittel oder Software, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 400 EUR übersteigt, sind zudem zu inventarisieren. Dementsprechend erfolgt ein Vorgang durch die Hochschulverwaltung, in dem Verbleib und Verantwortlichkeit festgehalten wird.
Projektabschluss & Dokumentation
1. Abrechnung
Bitte schicken Sie uns nach Verausgabung aller Mittel und Realisation des Projekts eine Abrechnungstabelle nach folgender Vorlage per Mail.
2. Dokumentation
Bitte reichen Sie uns außerdem Informationen zum Projekt in Bild und Text ein.
Textangaben
Bitte machen Sie in einer Datei Nachname_Vorname_
Projekname, folgende Angaben:
1) Ihr Name
2) Titel und ggfs. Untertitel des Projekts
z. B. „Datenbank – Eine öffentliche Installation zum Thema Überwachung“
3) Kategorie / Gattung
Bitte zwei bis drei Einordnungen vorschlagen, z. B.
Webdesign, Medieninstallation, 2D-Animation, Dokumentarfilm,
Mobile Game, etc.
4) Name Betreuer.in
5) Jahr der Fertigstellung
6) ggfs. weiterführender Link zum Projekt
z. B. http://www.datenbank-trier.de/
7) Kurzbeschreibung von ca. 300 Zeichen mit Leerzeichen.
Beispiel:
»Datenbank« ist eine öffentliche Installation zum Thema Überwachung. Sie behandelt die unsichtbare und unbemerkte Datenerfassung im öffentlichen sowie digitalen Raum und stellt die Frage, was mit den erfassten Daten geschieht.”
8) Langbeschreibung von ca. 1.000 bis max. 1.500
Zeichen mit Leerzeichen
Bild & Bewegtbild
Zur Kurzdarstellung in Print oder auf Webseiten: mind. vier repräsentative Abbildungen als .jpg-Dateien im Format 16:9 (ggfs. letterboxed, Ausnahme: hochformatige Arbeiten), mit mindestens
1280 px Breite in hoher Qualität. Bei rein bildschimbasierten Arbeiten bitte auch Mockups, Fotos o.ä. einreichen (also nicht nur Screenshots).
Ermöglichen Sie mit ihrer Abgabe eine ausführlichere
Präsentation der Arbeit. Möglichst geben Sie eine digitale Kopie der Arbeit selbst ab (z. B. Film, App, Game). Ist dies nicht möglich, so reichen Sie bitte ein zeitbasiertes Dokumentationsformat
ein (z. B. Videoaufnahmen, Screencaptures o.ä).
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Dann schreib uns, ob wir dir weiterhelfen können.