Anmeldung zu den Kursen
Alle relevanten Termine und Infos erhältst du rechtzeitig per Email. Die Dozenten stellen mit Vorlauf zur Kurswahl das Angebot für das kommende Semester vor, so dass du dich vorab informieren kannst, bevor du deine Entscheidung triffst. Für die Kurswahl wird die Lernplattform Stud.IP genutzt, wo du auch aktuelle Beschreibungen der Kurse findest. Anmeldungen zur Kursteilnahme und zur Prüfung sind getrennt. Du meldest duch erst im Laufe des Kurses zur Prüfung an.
Prüfungsanmeldung und – abmeldung
Über das QIS-Portal müssen innerhalb der gesetzten Fristen Klausuren vor der Prüfung an- bzw. abgemeldet werden. Falls es Probleme beim An- und Abmelden geben sollte, melde dich umgehend, innerhalb der Fristen, beim Prüfungsamt.
Prüfungsverwaltung / Rücktritt von Prüfungen
Zugang zu QIS (Übersicht der erbrachten Leistungen, Prüfungsanmeldung, Downloads)
Allgemeine Informationen zur Prüfungsanmeldung via QIS
Studiengangspezifische Informationen zur Anmeldung von Prüfungen und Wiederholungsprüfungen
Rücktritt von Prüfungen im Krankheitsfall:
Die für das Versäumnis eines Prüfungstermins oder für den Rücktritt nach Beginn einer Prüfung geltend gemachten Gründe müssen dem Studienservice unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist das Attest unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern spätestens bis zum dritten Werktag nach dem Prüfungstermin beim Studienservice vorzulegen. Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit erkennen lassen. Bitte nutzen Sie zur Einreichung der Atteste das folgende Beiblatt zur Erklärung des Rücktrittes.
Achtung!!! In einigen Studiengängen ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes erforderlich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welches Attest von Ihrem Prüfungsausschuss verlangt wird.
Rücktritt von Prüfungen während der Schwangerschaft:
Während einer Schwangerschaft gelten besondere Schutzvorschriften nach dem Mutterschutzgesetz. Um diese Rechte in Anspruch nehmen zu können, muss die Schwangerschaft jedoch zuvor dem Studienservice angezeigt werden. Unter folgendem Link erhalten Sie weitere wichtige Informationen.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
An der Hochschule Trier werden Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule im Inland oder Ausland erworben wurden, grundsätzlich anerkannt. Die Anerkennung kann nur versagt werden, wenn ein wesentlicher Unterschied zwischen der erbrachten und der zu ersetzenden Leistung nachgewiesen wird.
Die Anerkennung bzw. Anrechnung ist in der jeweiligen Prüfungsordnung Ihres Studiengangs geregelt. Die Prüfungsordnungen werden im publicus, dem amtlichen Veröffentlichungsorgan der Hochschule Trier, veröffentlicht.
Hinweise zum Verfahren erhalten Sie hier.
Anmeldung zur Abschlussarbeit
Nachdem du alle notwendigen Kurse entsprechend der Prüfungsordnung und dem Studienverlaufsplan absolviert hast, kannst du deine Abschlussarbeit anmelden. Thema und Betreuer*in sind frei wählbar. Alle Details, was du beachten sollst, stehen auf dem Anmeldeformular via orga.intermediadesign.de.
Details dazu findest du auf dem Anmeldeformular via orga.intermediadesign.de.